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Das neue Maklerrecht seit dem 23.12.2020

In letzter Zeit ist viel über die Maklerprovision und das sogenannte „Bestellerprinzip“ berichtet worden. Nun gibt es ein neues Gesetz, dass zum Ende des Jahres 2020 greift und die Maklerprovision neu regelt.

Wer zahlt denn dann die Maklerprovision?

Beim Verkauf von Immobilien gab es bisher keine gesetzliche Regelung, die bestimmt hat, wer welchen Anteil der Maklerprovision trägt. Genau das ändert sich nun mit der Einführung des neuen Gesetzes.

Seit dem 23.12.2020 gilt, wer ein Makler für den Verkauf oder Kauf einer Immobilie beauftragt, übernimmt die Hälfte der anfallenden Maklerkosten.

Dabei sind Immobilien wie Mehrfamilienhäuser, Gewerbeflächen und Grundstücke ohne Bebauung sind von der neuen Regelung ausgenommen.

Wird der Markler nur von einer Partei beauftragt und möchte auch von der anderen Partei eine Provision, darf er von beiden Parteien nur exakt die gleiche Höhe verlangen. Dass der Auftraggeber auch gezahlt hat, muss der anderen Partei durch den Markler nachgewiesen werden.

Diese Nachweispflicht entfällt, wenn beide Parteien den Makler beauftragt haben. Das ist der Regelfall.

Diese Aufträge werden dabei meist freibleibend geschlossen, müssen aber in Textform doch den Makler bestätigt werden.

Das neue Gesetz enthält dabei keine Vorgaben über die Höhe der Provision. In der Praxis orientieren sich die Makler aber an den in den meisten Bundesländern marktüblichen Regelungen. Diese sehen eine Provision von 3 % des Kaufpreises für beide Parteien vor.

Der genaue Prozentsatz war in der Vergangenheit von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, wird aber in Zukunft in allen Bundesländern einheitlich erhoben werden.

 

 

 

Energieausweis – Pflicht

Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise sind „Energieverbrauch“ bzw. „Energieeffizienz“ bei der Vermittlung von Immobilien inzwischen wichtige Entscheidungskriterien geworden. Auf Grundlage des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) haben potenzielle Käufer oder Mieter Anspruch den Energieausweis schon bei der Besichtigung einer Immobilie einzusehen! Kommen Verkäufer oder Vermieter dieser Regelung nicht nach, droht ein empfindliches Bußgeld! Umso wichtiger ist es für Immobilienbesitzer sich den Energieausweis ausstellen zu lassen - insbesondere wenn eine Vermittlung der Immobilie bevorsteht.

Wozu dient der Energieausweis?

Der Energieausweis gibt Aufschluss über den Energieverbrauch und informiert steckbriefartig über den Energiebedarf der Immobilie. Er lässt eine grobe Einschätzung der anfallenden Energiekosten zu und vermittelt den Eindruck von den baulichen, anlagetechnischen und energetischen Qualität des Gebäudes. Zudem lässt er auf mögliche Modernisierungsmaßnahmen und energetische Verbesserung des Gebäudes schließen.

Energieausweis richtig lesen!

Entscheidend ist sowohl beim Bedarf- als auch beim Verbrauchsausweis, ob der Verbrauch eines Gebäudes im Grünen oder im roten Bereich der Farbskala liegt. Grün bedeutet, dass wenig Energie für Heizung und Warmwasser benötigt wird; Rot steht für eine schlechte Energiebilanz.

Damit man einschätzen kann, wo das betreffende Gebäude im Vergleich zu anderen Häuser steht, enthält der Energieausweis eine zweite Farbskala mit Vergleichswerten. Sie zeigt an, wie hoch typischerweise der Energiebedarf von verschiedenen Gebäudetypen vom Passivhaus bis hin zum unsanierten Mehrfamilienhaus ist.

Falls Sie keinen Energieausweis vorliegen haben, helfen wir Ihnen gerne bei der Beschaffung.

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